Segeln mit Yachten 

   

                                                                                                  1.  Offizielles

                   Papiere, Fahrregeln, Versicherungen, Gewährleistung, Vereine     

                                   
 
       1.    Papiere
                    1.     Schiffsdokumente (Bootspapiere)
                    2.     Papiere des Eigners
       
2.    Vorschriften, Fahrregeln       

                    1.     Allgemeine Vorschriften
                    2.     Lichterführung, Schallsignale
                    3.     Vorfahrtsregeln, Kollisionsverhütung
                    4.     Führerscheinpflicht
                    5.     Logbuch
                    6.     Trailergespanne
        3.    Versicherungen
                    3.1  Versicherungsarten
                             Haftpflicht-, Kasko-, Insassenunfall-, Rechtsschutz-,
                             Auslandskranken-, MedEvac-, Skipperhaftpflicht- Versicherung
                    3.2   Versicherungsfälle
        4.    Gewährleistung, Garantie
        5.    Vereine                                


1.   Papiere

1.1    Schiffsdokumente (Bootspapiere)
 
Im nationalen Verkehr
Es gibt in Dtld. keine Registrierpflicht für Yachten unter 15 m.
Deshalb gibt es auch keine entsprechenden amtlichen Vorgaben.
Die Ausführungs-Bestimmungen der Kennzeichnungspflicht richten sich nach dem Wohnsitz des Eigners.
In Holland gelten z. B. andere Bestimmungen (trotz EU).
    
Benötigt werden in Dtld:
-     Amtliches Kennzeichen (Kennzeichenausweis)
      Sie werden ausgestellt von den Wasser- und Schiffsfahrtsämtern.
        Anbringung an den beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck, Buchstaben mind. 10 cm hoch
              Heimathafen:    Möglichkeiten sind    
                   -     Wohnsitz des Eigners oder   
                   -     ständiger Liegeplatz der Yacht oder   
                   -     Sitz des Clubs    
   Amtlich anerkannt ist auch
    -    der Internationale Bootsschein (IBS); er gilt als Kennzeichenausweis.
         Die Nummer des IBS ist dabei gleichzeitig das Kennzeichen für das Schiff.
         Der IBS wird ausgestellt vom
         -     DMYV (Dt. Motoryacht-Verband)   oder
         -     DSV    (Dt. Seglerverband)  oder        
         -     ADAC

-     CE-Identifikationsnummer        
      Nachtrag Jan. 2011, Pantaenius:
      Das Schiff muss eine Rumpfnummer führen (die Baunummer der Werft, die CE - Identifikationsnummer),
           die im Zhg. mit der CE-Konformitätserklärung vergeben wird.
      Sie sollte rechts am Spiegel angebracht sein.
      Aus Gründen des Diebstahlschutzes solle die gleiche Nummer an geheimer Stelle im Schiff
      ein zweites Mal angebracht sein.

Für Fahrzeuge, die nur auf Seestraßen verkehren, würde das Flaggenzertifikat des BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt
und Hydrographie) genügen.


Im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU
    
Merkblätter der Länder beachten!

Seit Okt. 2006 ist es innerhalb Europas nicht mehr nötig, auszuklarieren bzw. von einem Ausklarierungshafen aus Dtld. zu verlassen.
Damit entfällt der "Grenzerlaubnisschein".

Benötigt wird:
    für Boote < 15 m
    -     Internationale Bootsschein (IBS)
          Er ist ein Registrierungsnachweis für Sportboote und wird international anerkannt.              
          Gültig: 2 Jahre
Wikipedia:
Der ECE-Resolution Nummer 13 sind Deutschland, Frankreich, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich,
Serbien, Slowakei, Tschechien, Ungarn und Vereinigtes Königreich als Staaten beigetreten.
Im Ausland wird der Internationale Bootsschein zwei Jahre lang als Reisedokument anerkannt, danach muss er bei der
ausstellenden Stelle verlängert werden.
Er gilt dort als offizielles Bootspapier, das zum Einklarieren in den Häfen benötigt wird und wird dort als Registrierungs-
und Eigentumsnachweis anerkannt.
Andere Staaten können den IBS anerkennen, jedoch liegt dies im Ermessen der Behörden des Staates.
Im Gegensatz dazu, ist das Flaggenzertifikats vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie, sowie die für
Sportboote mögliche freiwillige Registrierung im Schiffsregister weltweit als Nachweis anerkannt,
da sie dem Seerecht entspricht.
 
    -     Flaggenzertifikat des BSH
          Es dient als Nachweis der Nationalität.
Wikipedia:
Das Flaggenzertifikat wird für Seeschiffe bis 15 m Rumpflänge ausgestellt und berechtigt zur Führung der Bundesflagge.
Das Dokument ist ein international anerkanntes Flaggendokument, jedoch kein Eigentumsnachweis nach deutschem Recht.
Das Flaggenzertifikat wird vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausgestellt.
Es ist acht Jahre gültig und kann verlängert werden.
Für die Ausstellung des Zertifikates sind beim BSH Daten zum Schiffseigner, Daten zum Schiff sowie technische Daten
zu Schiff und Motor anzugeben. Dabei muss die Eigentümerschaft durch Vorlage des Kaufvertrages nachgewiesen werden.
 
    für Boote > 15 m
    -     Schiffszertifikat (Seeschiffsregister)     

Im grenzüberschreitenden Verkehr nach außerhalb der EU
    für Boote < 15 m
        -    Flaggenzertifikat    
        -    Ausklarieren in einem entsprechenden Ausklarierungs-Hafen
 
                                                            - - - - -

1.2      Papiere des Eigners
    
Mitzuführen sind an Eignerpapieren:
    -     E - Konformitätserklärung zum Schiff
    -     Eigentumsnachweis: Kopie der Gesamtrechnung mit ausgewiesener MwSt.
    -     Nachweis einer Bootshaftpflicht    
    -     Blaue Versicherungskarte (Versicherer)        
    -     Genehmigungsurkunde (Zuteilungsurkunde) für die Seefunkstelle  (UKW, evtl. AIS)

Mitzuführen sind an persönlichen Papieren
    -     Personalausweis   oder Pass    
    -     Führerscheine       Motor zwingend (ab 15 PS), Segel freiwillig         
                                                s. Vorschriften, Führerscheinpflicht
    -     Funkzeugnis UKW          s. Vorschriften, Führerscheinpflicht
    -     Schiffstagebuch            s. bei Logbuch
    -     evtl. Waffenbesitzkarte und evtl. Europäischer Waffenpass         
                                                s. Signalpistole

Mitzuführen sind außerdem    
    -     Kollisionsverhütungsregeln
    -     Merkblatt Müllentsorgung für Yachten > 12 m
    -     in Holland:
          -     Binnenvaart-Politiereglement,  Neufassung 2007 (Deutsche Ausgabe erhältlich)
          -     Almanak voor Watertoerisme,  Deel 1
 

Bsp. einer Kontrolle durch die Coast Guard in Holland (Bericht aus TO 10/2010)
    -    Pässe
    -    Kaufvertrag, MwSt.-Beleg
    -    Flaggenzertifikat des BSH
    -    Führerschein
    -    Funkzeugnis
    -    DSC-Erweiterung
    -    Frequenzzuteilungsurkunde  AIS - VHF

    -    Zollware
    -    Diesel: Farbe? Wann getankt, wo? 

                                                                 - - - - -

 

2.   Vorschriften, Fahrregeln

            1.     Allgemeine Vorschriften
            2.     Lichterführung, Schallsignale
            3.     Vorfahrtsregeln, Kollisionsverhütung
            4.     Führerscheinpflicht
            5.     Logbuch
            6.     Trailergespanne

 

2.1    Allgemeine Vorschriften
    -   Eine sehr gute Einführung in alle wichtigen Aspekte bietet die Broschüre "Sicher auf See" der DGzRS.
        Kostenlos.                                                                                                             www.seenotretter.de
    -   Ebenso empfehlenswert ist "Reeds Nautical Almanach".
             "The Yachtsman`s Bible" deckt alle Bereiche ab:
             Regulations / Navigation / Communications / Weather / Safety / First Aid / Tides / Harbours.
                 (Hafenbeschreibungen von Schottland und Skagen bis Marokko.)


    -   Empfehlenswerte Hafenbeschreibungen enthalten (neben dem "Reeds") die "Pilots" und "Almanacs" des Imray-Verlages.
        Desgleichen die Hafenführer von Rod Heikell.
            
Schiffsführer / Skipper
Wikipedia:
Als Skipper …  bezeichnet man den verantwortlichen Boots- bzw. Schiffsführer … .
Der Skipper trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Sicherheit von Schiff und Besatzung.
Ein Skipper muss nicht zwangsläufig Eigner (Eigentümer) des Schiffes oder für diese Aufgabe angestellt sein; es reicht,
dass sich die Besatzung auf einen Skipper einigt.
Auch muss er das Schiff nicht selbst steuern.
Vor Fahrtantritt muss allerdings festgelegt und im Logbuch dokumentiert werden, welche Person die Schiffsführung übernimmt.
Ein Skipper muss im Besitz der jeweils für das Fahrtgebiet und den Bootstyp notwendigen Befähigungsnachweise
wie Sportbootführerschein oder Sportschifferschein und Funkscheine sein.

Vor Antritt einer Fahrt    
     -    ist der Schiffsführer zu bestimmen, falls dies unklar sein sollte,
     -    ist der Vertreter des Schiffsführers zu bestimmen,
     -    ist die Crew mit den Sicherheitseinrichtungen und der –ausrüstung vertraut zu machen,
     -    ist ein Mann-über-Bord-Manöver zu fahren.

Anm.:
Wenn man einem Anfänger "vor Antritt der Fahrt" alle Sicherheitseinrichtungen und die geballte  Sicherheitsausrüstung des Schiffes
vorführt, wird man vor allem Angst vor dem Segelsport erzeugen.
Ich meine, man sollte zuerst positive Eindrücke schaffen.
Deshalb sollten wohl eher am Anfang kleinere Törns bei schönem Wetter in Küstennähe stattfinden.
Das praktische Verhalten an Bord wird dabei im Vordergrund stehen.
Erläuterungen zu Sicherheitsausrüstung und –einrichtungen werden dabei sehr dosiert, situationsabhängig und nur
peu à peu einfließen.
Auch der Gesetzgeber weiß um diese Probleme. Gehen wir also davon aus, dass sinnvolles Nahebringen akzeptiert wird
und mit "Fahrt" eine längere Etappe, ein größerer Törn gemeint ist.

s. Der ernsthafte Törn / Crew-Einweisung

Während der Fahrt
    -     ist sicherzustellen, dass Ausguck und Ruder immer (mit geeigneten Leuten) besetzt sind.
               Regel 5 der KVR (Kollisionsverhütungsregeln):
               „Jedes Fahrzeug muss jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel,
               das den gegebenen Umständen und Bedingungen entspricht, gehörigen Ausguck halten …“
    -     Rauchverbot in den Kojen  (besser: im Schiffsinneren)
               Ich selbst nehme Raucher nur wenn unumgänglich an Bord, Kettenraucher nicht.
    -     Segelyacht unter Maschine gilt als Motorboot
    -     Segelyacht unter Segel und Maschine gilt ebf. als Motorboot.
          Die Yacht muss dann zusätzlich
            -    das Tagessignal (umgekehrter Kegel im Vorstag) und
            -    nachts die Lichter für Motorschiffe zeigen.

                                                                            - - - - -
    

(2. Vorschriften)
2.2        Lichterführung, Schallsignale
Quelle: „Lichterführung und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen unter 20 Meter Länge in der Seeschifffahrt“,
            hrsg. BSV    (als Download verfügbar bei www.bsh.de)
    

1)     LICHTERFÜHRUNG  für  Segelyachten; Zeichen

 
   NACHTS      

     unter 20 m                         unter 12 m                      unter 7 m

Unter Maschine                                                                                                       
                                                                
  
 Seitenlichter                          ebs.                                ebs.        

        (oder Zweifarbenlaterne vorne)                                 Können die genannten Lichter
                                                                                     nicht geführt werden:
                                                                                     starke Taschenlampe, gebrauchsfertig  
    Hecklicht                              oder                
    Dampferlicht                   Seitenlichter + Rundumlicht
                                         (dann kein Hecklicht)                 oder    
                                                                                      Bereich der SeeSchStrO:
                                                                                     Rundumlicht, weiß
    
    Wenn dies nicht möglich ist - aus welchen Gründen auch immer - dürfen diese Fahrzeuge
    nachts nicht fahren (ausgenommen Notfälle).

    
Unter Segeln
unter 20 m                                    unter 12 m
   Seitenlichter                                   ebs.
       (oder Zweifarbenlaterne )
   Hecklicht                                

   zusätzlich(!) zu Seiten-                    ebs.
   und Hecklicht erlaubt:
   -    zwei Rundumlichter: Rot über Grün                                
        oder
   -    Dreifarbenlaterne                                                                           

 

Unter Segel und Maschine:
    wie unter Maschine                       ebs.

Vor Anker
    Rundumlicht (Weiß)                      ebs.     
                                        Anm.: In der o. g. Broschüre fehlt eine Aussage hierzu.                         
                                        Die "Kollisionverhütungsregeln" (www.gesetze-im-internet.de)  
                                        verlangen auch für Schiffe unter 12 m das Rundumlicht
                                        (und auch den Ankerball). Deshalb: ebs.

Manövrierunfähig
    2 rote Rundumlichter,                    Kann-Bestimmung
    senkrecht übereinander    

 ...    mit Fahrt durchs Wasser
    zusätzlich Seitenlicht - Hecklicht

Auf Grund
2 rote Rundumlichter, übereinander                Kann
zusätzlich weißes Rundumlicht (Ankerlicht)

 

                        unter 20 m                                 unter 12 m                     unter 7 m

   AM  TAG

Unter Segel und Maschine  
    Kegel mit Spitze nach unten, am Vorstag        ebs.
        
Bei verminderter Sicht unter Segel und Maschine
    wie unter Maschine                                      ebs.

Vor Anker (außerhalb ausgewiesener Ankerplätze)
    Ankerball  am Vorstag                                  ebs.  (s. Anm.: Nachts, vor Anker)
    
Manövrierunfähig
    2 schwarze Bälle übereinander                      Kann

Auf  Grund
    3 schwarze Bälle übereinander                      Kann

                                                       - - - - -

Lichterführung nach Reeds    (gleicher Inhalt, einfachere Darstellung, ohne Anker und Manövrierfähigkeit)

   Maschinenfahrzeuge
    
    -   Dampferlicht

        plus
        -   Seitenlichter, Hecklicht

       
< 12 m LOA

        -   kann Dampfer- und Hecklicht in einem weißen Rundumlicht vereinigen
            also: Seitenlichter plus weißes Rundumlicht

   Segelfahrzeuge
     
   -   Seitenlichter

        -   Hecklicht

        < 20 m LOA
      
 -    kann stattdessen Dreifarbenlaterne (im Topp) führen


  
 Segelfahrzeuge können zusätzlich führen

        -    Rot über Grün
        Dann ist Dreifarbenlaterne nicht erlaubt.
 

                                                               - - - - -


2)     SCHALLSIGNALE  
        Quelle: Kollisionsverhütungsregeln

Fahrsignale
    Ich ändere meinen Kurs  nach Stb:                   kurz
    ...                                 nach Bb.:                   kurz, kurz
    Ich gehe rückwärts:                                        kurz, kurz, kurz
    Kommen Sie Ihrer Ausweichpflicht nach!:          5 x kurz, mindestens
    Warnsignal, Achtung!:                                     lang  (z. B. beim Ein- und Auslaufen)

Nebelsignale     mindestens alle 2 min
        unter Maschine
            Fahrt durchs Wasser:                                  lang                 
            Maschine gestoppt:                                    lang, lang         
       unter Segel                                                  lang, kurz, kurz  

manövrierunfähiges, -behindertes Fahrzeug    lang, kurz, kurz  


Eine Zuammenstellung der Sichtzeichen und Schallsignale gibt es unter
https://www.wsv.de/wsa-hst/Service/Wichtige_Sichtzeichen_u._Schallsignale_der_KVR_u._SeeSchStrO/Anlagen/Sichtzeichen-und-Schallsignale-SeeSchStrO.pdf                                                           
                                                                          - - - - -


(2. Vorschriften)
2.3      Vorfahrtsregeln - Kollisionsverhütungsregeln

1)  Rangfolge
     -    Maschinenfahrzeuge   müssen ausweichen:       Segelfahrzeugen                    (und allen "ranghöheren" Fahrzeugen)
     -    Segelfahrzeuge          müssen ausweichen:       fischenden Fahrzeugen                                      "
     -    Fischende Fahrzeuge  müssen ausweichen:       manövrierbehinderten Fahrzeugen                  "

2)  Im Fahrwasser gilt …
      -     Rechtsfahrgebot
      -     Unter Segeln:   rechte Hälfte des Fahrwassers
    
    Vorfahrt im Fahrwasser
    haben alle dem Fahrwasserverlauf folgende Fahrzeuge
    gegenüber Fahrzeugen, die
         1.    in das Fahrwasser einlaufen,
         2.    das Fahrwasser queren,
         3.    im Fahrwasser drehen,
         4.    ihre Anker- oder Liegeplätze verlassen.

    Anm.:
    Segelschiffe haben im Fahrwasser also keineswegs gegenüber Motorfahrzeugen Vorfahrt.
         Die "Rangfolge" ist aufgehoben.
 
    Fahrwasser bezeichnet den Bereich in einem Fluss und im Meer vor der Küste,
          -   der die für Schiffe erforderliche Wassertiefe aufweist
          -   und (durch Lateralzeichen) gekennzeichnet ist.


3)  Für Fahrzeug unter Maschine gilt …
        -    auf Kollisionskurs, frontal:       beide Schiffe nach rechts
                                                                        (Merkvers für die Nacht: Rot zu Rot und Grün zu Grün! )
        -    kreuzende Kurse                    wie Autos, rechts vor links
        -    Überholer:                                muss ausweichen
                  Überholer ist, wer sich aus einer Richtung mit mehr als 22,5 Grad achterlicher als querab nähert
                  Bei Nacht sieht der Überholer das Hecklicht, bei Tag den Spiegel.
                  Im Zweifel:  … ist man Überholer.

4)  Beide Fahrzeuge unter Segeln
     Vorfahrt hat
      -    auf gleichem Bug   (Wind von der gleichen Seite):
          …   wer höher am Wind ist .
                   d. h. der Luvwärtige muss ausweichen: Lee vor Luv !
                       Luvseite ist im Zweifelsfalle die Seite, die dem Großsegel gegenüberliegt
                       (z. B. beim Schmetterlings-Segeln; Schmetterlingssegeln hat keine Vorfahrt!)

      -    auf unterschiedlichem Bug   (Wind von verschiedenen Seiten):
          …   Bb-Bug  vor  Stb-Bug .
                     Vorfahrt hat, wer den Wind von Stb hat.
                     Ausweichen muss, wer den Wind von Bb hat.
    
      -    Überholer         müssen ausweichen   (s. oben)
                
    Unklar
    Früher galt: Wer vor dem Wind fährt (z. B ausgebaumt oder unter Spi), hat Vorfahrt.
    Dieser Fall wird nicht mehr behandelt. (Kumm, Lübbers, Schultz, Sporthochseeschifferschein)
    Dafür: Der Luvwärtige muss ausweichen: Lee vor Luv !
    Luvseite ist im Zweifelsfalle die Seite, die dem Großsegel gegenüberliegt.
    Frage: Unter Spi ohne Groß ?  

5)  Vorfahrt an Engstellen
Nähern sich Fahrzeuge einer Engstelle, die nicht mit Sicherheit hinreichenden Raum für die gleichzeitige Durchfahrt gewährt,
oder einer durch das Sichtzeichen A.2 der Anlage I gekennzeichneten Stelle des Fahrwassers von beiden Seiten,
so hat Vorfahrt
1.  in Tidegewässern und in tidefreien Gewässern mit Strömung das mit dem Strom fahrende Fahrzeug,
bei Stromstillstand das Fahrzeug, das vorher gegen den Strom gefahren ist,
2.  in tidefreien Gewässern ohne Strömung das Fahrzeug, das grundsätzlich die Steuerbordseite des Fahrwassers
zu benutzen hat.
Das wartepflichtige Fahrzeug muss außerhalb der Engstelle so lange warten, bis das andere Fahrzeug vorbeigefahren ist.
                                                                                                    https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/...
Kennzeichen der Steuerbordseite des Fahrwassers:
     grüne Tonnen, spitz
 
 6)  Verkehrstrennungsgebiet
        Für Segler verboten
        Kreuzen: mit Bug (!, also der Schiffslängsachse) im rechten Winkel zur Fahrbahn (Grund: Erkennbarkeit)
        
7)   Küstenverkehrszone
       Sie ist von Seglern zu benützen
 
Anm.:
Ich bin immer allen Berufsfahrzeugen ausgewichen.
     Im Ernstfall sind sie stärker. Von den Unannehmlichkeiten einmal ganz abgesehen.
 
          Man weicht zum Heck des Kollisionsgegners hin aus.
 
Große Berufsschiffe sind unglaublich schnell.

                                                             - - - - -

                                      
(2. Vorschriften)
2.4    Führerscheinpflicht    
        Das Folgende aus www.segeln-info.de/fuehrerschein.htm (Jahr ?, verkürzt):

1)  Motorbootscheine in Deutschland
        -   Auf Binnenschiffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein Binnen - Motor
            -   ab 15 PS vorgeschrieben.
                     Anders ausgedrückt: Beginn der Führerscheinpflicht ab 15 PS
            -   bis 15 PS, unter L 15 m: Führerschein nicht nötig, Alter: mind. 16 Jahre

        Auf dem Rhein ist er ab 5 PS vorgeschrieben.    

    -   Im Küstenbereich bis 12 sm Abstand von der Küste ist der Sportbootführerschein See (SBS)
            -    ab 15 PS  (11.03 KW) vorgeschrieben (Beginn der Führerscheinpflicht)
            -    von 5 – 15 PS:     Führerschein nicht nötig;  Alter: mind. 16 Jahre
            .    bis 5 PS:              keine AVorschriften
        
        Der SBS ist ein reiner Motorbootschein.
        Er gilt an deutschen und ausländischen Küsten.
    
        Auf dem Bodensee ist ab 6 PS  (4,4 KW) das Bodenseeschifferpatent A vorgeschrieben.

    Ausland:
    Der Schein ist für Deutsche auch im Ausland vorgeschrieben.



2)  Segelscheine in Deutschland

    Nichtamtliche Segelscheine   
        ...  sind freiwillig. Sie haben keine rechtliche Bedeutung.

    Amtliche Segelscheine:
       Berlin:
           Der Sportbootführerschein Binnen ist vorgeschrieben auf bestimmten Berliner Gewässern
           ab 3 qm Segelfläche.
       Bodensee:
           Auf dem Bodensee ist ab 12 m2 Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D  vorgeschrieben.

Anm:
    Alle anderen Scheine sind für nicht gewerblich genutzte Yachten nicht verpflichtend.
    Dazu gehören:
     -    Sportküstenschifferschein (SKS) ...
     -    Sportseeschifferschein (SSS)
              Er ist aber vorgeschrieben für Schiffsführer, die gewerbsmäßig Ausbildung betreiben.
     -    Sporthochseeschifferschein (SHS)
             Er ist vorgeschrieben für Schiffsführer, die gewerbsmäßig Ausbildung betreiben.

3)  Funkzeugnisse:
    -  Für Binnenschifffahrtsstraßen ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
              vorgeschrieben, falls man am Binnenfunk teilnehmen will.
    -  Für den Küstenbereich genügt das Short Range Certificate (SRC).
             Das SRC ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, falls ein UKW-Funkgerät an Bord ist.
    -  Auf der hohen See ist das Long Range Certificate (LRC) für den Schiffsführer vorgeschrieben,
             falls ein Grenzwellen-, Kurzwellen-, oder Satellitenfunkgerät an Bord ist.
                                                                                                                              bis hierher segeln-info.de

Zusammenfassung
    Für nicht gewerblich genutzte Yachten gilt:
        -  Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich der Sportbootführerschein Binnen bzw. See
                als Motorführerschein. Unter Segeln ist kein Schein verpflichtend.
        -  Wer ein UKW-Gerät hat, braucht
            -   binnen das UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI),
            -   im Küstenbereich das Short Range Certificate (SRC),
            -   und  bei entsprechender Ausrüstung das Long Range Certificate (LRC).

    Versicherer und Vercharterer können eigene Forderungen stellen.

    Dass man freiwillig alles tut, um gut ausgebildet zu sein, steht auf einem anderen Blatt.

                                                             - - - - -

(2. Vorschriften)
2.5   Logbuch

Für Seeschiffe gilt:
„Der Schiffsführer hat – falls nicht anders vorgeschrieben im Schiffstagebuch – unverzüglich durch geeignete Eintragungen
über alle Vorkommnisse an Bord zu berichten, die für die Sicherheit in der Seefahrt einschließlich des Umweltschutzes auf See
und des Arbeitsschutzes von besonderer Bedeutung sind.
Bei Schiffsunfällen hat der Schiffsführer, so weit erforderlich und möglich, für die Sicherstellung der Eintragungen zu sorgen.“
 
Sportboote:
Eine Yacht ist formal kein Seeschiff.
Wenn sie aber zur See fährt, gelten für sie vielleicht doch die gleichen Bedingungen.
     Nach Ullrich Holsterann (Skipper 4/2005) gibt es für Sportboote auf See einen klaren Logbuchzwang.
Dann gelten folgende Formvorschriften:
      -     Dem  Logbuch beizufügen sind: Name des Schiffes, Kennzeichen, Unterscheidungssignal
      -     Die Aufzeichnungen sind in dt. Sprache zu führen, unter Angabe der Bordzeit.
                 Festlegen: z. B. Bordzeit ist die jeweilige Landeszeit    
      -     Das Logbuch kann ergänzt werden, z. B. durch eine Seekarte (Kurse, Positionen, Uhrzeit).    
                Diese Ergänzungen müssen aber im Logbuch genannt werden.
      -     Radieren oder Unkenntlichmachen von Eintragungen ist verboten, sowie das Entfernen von Seiten.
                Ist es notwendig, eine Eintragung zu streichen, muss so gestrichen werden, dass die Eintragung leserlich bleibt.
                Diese Streichungen sind mit Datum und Unterschrift zu versehen.
      -     Alle Eintragungen sind am Tagesende vom Schiffsführer abzuzeichnen.
      -     Empfohlen wird eine entsprechende Formulierung, wenn man nicht jede Kursänderung im Logbuch  verzeichnet, z. B.:       
                  Die verwendeten Seekarten und die Eintragungen dort (Kurse, Positionen, Zeiten) sind Teil dieses Logbuches.     
      -     Logbücher müssen 3 Jahre aufbewahrt werden.
      -     Das Logbuch hat Urkundenstatus.

Törn
Es empfiehlt sich, im Logbuch zu vermerken, dass vor Antritt einer Fahrt die     
     -    Sicherheitseinrichtungen besprochen,
     -    ein Mann-über-Bord-Manöver gefahren  
     -    und ein Vertreter des Schiffsführers bestimmt wurde.
 

                                                      - - - - -

Summertime
Ich habe folgenden Text vorne ins Logbuch geklebt (in der Crewbesprechung wird er vorgelesen) :

An den Wachführer:
-     Hoher Pfeifton  =  Überhitzungsalarm der Maschine
         Sofort Maschine auf LEERLAUF!
-     zu Beginn der Wache:
         Ladezustand der Batterien überprüfen:
                12,5 V oder weniger: MOTOR an!
                           Ursache: Kühlschrank? Radar?
-     am Ende der Wache in die Seekarte: 
                Standort (GPS oder Koppelort) mit Kurs und Uhrzeit    
            Die Seekarten und die Eintragungen sind Teil des Logbuches.   

                                               - - - - -

(2. Vorschriften)
2.6    Trailergespanne

Maße des Gespanns, in Dtld., maximal:
    Breite:                                       2.55 m
    Höhe:                                        4      m
    Länge des Anhängers:               12      m
    Gesamtlänge des Gespanns:      18      m

Wenn der Mast nach hinten mehr als 1 m hinausragt:    
    tagsüber:     rotes Tuch
    nachts:        rote Laterne

Empfehlenswert:
    -    Lichtanlage überprüfen: Blink-, Bremslichter
    -    Verlängerte Außenspiegel anbringen

Vorsicht bei Kurven :
    Das Heck des Gespanns schwenkt aus !  (zur Außenseite der Kurve hin)
     Bittere eigene Erfahrung! (Mein Heck hatte einen parkenden PKW touchiert.)
 
                                                             - - - - -
                 
 
3.   Versicherungen
      
                                 3.1   Versicherungsarten
                                                  1.  Haftpflicht                                                          
                                                  2.  Yacht-Kasko
                                                  3.   Insassenunfall
                                                  4.   Rechtsschutz
                                                  5.   Auslandsreisekranken ...
                                                  6.   MedEvac
                                                  7.   Private Haftpflicht
                                                  8.   Skipperhaftpflicht
                                       3.2   Versicherungsfälle
                                                
 
3.1   Versicherungsarten    
 
1.   Haftpflicht-Versicherung
         "Die Haftpflichtversicherung für die Yacht ... und die Internationale Versicherungsbestätigung
         (Certificato de Assicurazione) gehört ... zu den wichtigsten Schiffspapieren"
                                                                                                       (Lutomsky, in: Trans-Ocean, 4/2020)
  Lutomsky empfiehlt als Deckungssumme mind. 10 Mio €, für größere Schiffe höher.  (2020)   
 
Fahrtgebiet:
    Pantaenius teilt in verschiedene Fahrtgebiete ein, die unterschiedlich kosten.
    z. B.
    -   Europäische Flüsse und Binnengewässer
    -   Europäische Küstengewässer bis 200 sm von Küstenlinien entfernt,
             jedoch nicht nördlich Bergen / Wick, inkl. Shetland- Inseln
    -   Gewässer des Mittelmeeres einschließlich der Meerengen (Gibraltar und Dardanellen)
    -   Atlantik vom Kanalausgang (ca. 50 Grad Nord) bis 10 Grad Nord, einschließlich USA-Ostküste und Karibik.

Der dazugehörige Text in den Versicherungsbedingungen lautet:
"Die Versicherung gilt für das in der Police genannte Fahrtgebiet.
Es besteht Versicherungsschutz auch während aller üblichen Aufenthalte der versicherten Sachen außerhalb des Wassers
(z. B. Winterlagerung, Werftaufenthalt) einschließlich des Anlandnehmens und Zuwasserlassens.
Gelegentliches Überschreiten der Fahrtgrenzen gilt mitversichert, ist aber dem Versicherer unverzüglich zu melden.
Der Versicherer kann in diesen Fällen eine angemessene Zuschlagsprämie erheben."    

Interessant für den Versicherungsnehmer ist, dass Überschreitungen des Fahrtgebietes möglich sind, ohne dass
man eine höhere Versicherung abschließen muss.
Die Frage ist, wie lange wird eine Fahrtgebiet-Überschreitung toleriert?

In meiner Police steht für das Jahr 2012/13
    Fahrtgebiet: Europäische Flüsse und  Binnengewässer.
    Eine angezeigte Veränderung des Fahrtgebietes von insgesamt 4 Wochen pro Versicherungsjahr
    ist ohne Prämienzulage mitversichert.
    Es verdoppelt sich für diesen Zeitraum die Selbstbeteiligung.

In 4 Wochen lässt sich in der Regel eine Urlaubsreise unterbringen.
Selbst für meine Reise nach Island (Fahrtgebiet europäische Küstengewässer) wurde kulanterweise lediglich eine Erhöhung
der Selbstbeteiligung verlangt.
Es empfiehlt sich, Kontakt mit der Versicherung herzustellen und rechtzeitig anzufragen.
Nicht versichert sind sportliche Veranstaltungen (Regatten, ARC). Zusatzvereinbarung!


2.   Yacht-Kasko-Versicherung
Die richtige Versicherungs-Gesellschaft herauszufinden, ist nicht einfach.
Man sollte sich – mit Hilfe von Fachartikeln – einarbeiten.
Versichert werden Schiff, Ausrüstung, persönliche Effekten.
Empfohlen wird eine Allgefahrendeckung sowie Feste Taxe.
 
-   Feste Taxe
https://certus-yacht.de/feste-taxe:
    Die Formulierung der Versicherungssumme als 'Feste Taxe' erfolgt fast bei jedem Anbieter.
    Mal ist es eine Versicherungssumme zum Neuwert, mal zum Zeitwert oder sogar zum Verkehrs-/Marktwert.
    Diese Formulierungen haben alle den Nachteil, dass sie für den Kunden nicht immer das sind, was die
    Begriffe vordergründig aussagen und sich erst im Schadenfall ungünstig für Sie auswirken können. ... 
 
Pantaenius:
    Wir vereinbaren mit Ihnen eine feste Versicherungssumme, die bei Totalverlust ohne Zeitwertabzug ersetzt wird,
    damit Sie ein gleichwertiges Schiff erneut finanzieren können.   
   
Zitat aus Pantaenius, Insider News, 2012 "Der Teufel steckt im Detail":
    „Obwohl die Feste Taxe dank Pantaenius heute gängige Form der Kasko-Versicherung sein sollte,
    arbeiten die meisten Versicherer mit mehr oder weniger versteckten Zeitwertdeckungen.“

                                                                                                                        info@pantaenius.com
Dort weitere Hinweise, z. B. zu Restwert, Wrackbeseitigungskosten etc.
 
-   Allgefahrendeckung
    Bei einer Allgefahrendeckung müssen alle Ausschlüsse definiert sein.
    Entscheidend ist, was alles durch die Versicherung nicht abgedeckt wird?
    Was also nicht im Text steht, auch nicht beim Kleingedruckten.
    Verschiedene Aspekte:
    -   Rabatt als Mitglied eines Segelvereins?
    -   Gültig auch im Ausland?
    -   Verzögert die Versicherung im Schadensfalle die Bezahlung?      
    -   Ist der Außenborder mitversichert? Immer oder nur unter bestimmten Bedingungen?
             Ist der Außenborder am Trailergespann mitversichert?
    -   Ist der Trailer, wenn er an einem Parkplatz abgestellt wird, gegen Diebstahl versichert?
             Oder nur, wenn Auto und Trailer aneinandergekoppelt sind?
    -   Ist ein Schiff vor Anker versichert?
             Auch wenn die Besatzung an Land geht? (z. B. zum Abendessen)    
    -   Fahrtgebiet: Zu prüfen ist, ob die abgeschlossene Versicherung das Fahrtgebiet abdeckt.
             Oder anders herum:
             Braucht man eine eigene Versicherung für den Atlantik, wenn man sich nur in Küstengewässern aufhält?
    -   Wie weit gilt der Begriff "Küstengewässer"? Zählt die Nordsee dazu?
    -   Bergungs-, Wrackbeseitigungs- und Entsorgungskosten?
    -   Man sollte auch darauf achten, dass das eigene Geld direkt an die Versicherung geht und nicht über
             eine Vermittlerstelle (z. B. Trans-Ocean).
             Was ist, wenn der Vermittler versagt? (Leider bei Trans-Ocean passiert!)
    -   Alt für neu?
             In meinem Fall wurden durch Überspannung die elektronischen Geräte zerstört.    
             Pantaenius hat uns alles ersetzt, mit neuen Geräten.

 
3.   Insassenunfall-Versicherung
Eine derartige Versicherung wird man als Eigner und Skipper abschließen, wenn man mit einer Crew eine größere Reise plant.


4.   Rechtsschutz-Versicherung
Ich empfehle sie ebenfalls.
    s. auch:   
    II Praxis / 17. Schwierige Situationen, Notsituationen, Notruf / A Schwierige Situationen / 7. Schlepperhilfe, Bergung


5.   Auslandsreisekrankenversicherung
Die Deckungsfristen sind unterschiedlich lange, von 30 Tagen bis 6 Monaten.
    -    Normale Gesetzliche Krankenversicherung
               bei Jahresurlaub in EU
    -    (Kurzzeit-)Reiseversicherung, auch außerhalb Europas
               bis zu 56 Tagen; oft eingeschlossen bei ADAC oder Kreditkarten
    -    Auslandskrankenversicherung
               Monate, Jahre; für Langfahrt
 
   Pantaenius bietet eine Versicherung für Langfahrt-Segler an.


6.   MedEvac  ("Medical Evacuation")
Transport erkrankter oder verletzter Personen zu Orten mit qualifizierter medizinischer Versorgung.
Die Fluglinien transportieren diese Personen nicht.
                                                        

7.   Private Haftpflichtversicherung             
            ... erweitern auf "Weltweit gültige Versicherungsdeckung".


8.   Skipperhaftpflicht
(-    Mitsegler-Vereinbarung)
    Der Passus …
        „ Die Haftung des Schiffsführers für fahrlässig herbeigeführte Schäden wird hiermit ausgeschlossen.“
    … ist rechtsunwirksam.
           (nach BGB §§ 305 ff:
           Ein Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist per Gesetz unwirksam.)
    Besser als eine Mitsegler-Vereinbarung  ist eine Skipper – Haftpflichtversicherung.
                                                                                                     (nach Dr. Wychodil, in: Yacht 14/2017)
    -     Informationen aus "Pantaenius News", 2018:
            ("Angst um die Kaution" und  "Sicherer Schutz im Ausland")   
    Der Skipper haftet mit seinem vollen Vermögen für alle Schäden.    
  
-    Skipper-Haftpflichtversicherung
         Üblich sind 200.000 €  (2018)
         Bei Personenschäden ist dies zu niedrig. Gleicher Fall, für Charter-Ausfall der Yacht.
 
Pantaenius empfiehlt eine
         Kautionsversicherung
              Die Kaution deckt keineswegs alle Schäden. Deshalb ist eine Kautionsversicherung ratsam.
              Aber: manche Versicherungen schließen verschiedenes aus. Kleingedrucktes!
              Nachfragen bei Pantaenius.
 
Überlegenswert:
    -     Reiserücktrittsversicherung    
                Sie ist z. B. sinnvoll, wenn man Flüge frühzeitig bucht.
       
                                    
                                - - - - -
 
 
3.2   Versicherungsfälle
 
Fall 1   
P., ein Bekannter meines Freundes R., hatte lange Zeit gut verdient und konnte sich deshalb eine große Motoryacht leisten.
Heimathafen war eine Marina in einem großen See im Binnenland, von dem aus er Reisen mit Familie oder Freunden
über das Fluss und Kanalnetz Deutschlands unternahm.
Das Schiff blieb im Winter im Wasser.
Eines Tages kam ein Anruf:
     „Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass Ihr Schiff gesunken ist.“
Nachdem die Yacht mit großem Aufwand geborgen worden war, stellt sich als Ursache heraus,
dass sich Schlauchschelle und Schlauch am Küchenablauf losgearbeitet hatten.
    
Fall 2
Ein Bekannter hatte eine klassische Binnen-Motoryacht einer rennomierten holländischen Werft erstanden.
Gewöhnungsbedürftig war, dass das Wasser im WC ständig nachströmte.
Im Handbuch las er, dass man mit einer Drehung des Pumpenhebels das WC verriegeln sollte.
Damit war für ihn die Sache erklärt.
Um nachlässige Besucher auf die Wichtigkeit dieser Verriegelung hinzuweisen, brachte er ein entsprechendes
Schild im WC an.
Am Ende der Sommersaison motorte er die Yacht zur Werft zurück und gab verschiedene Service-Arbeiten in Auftrag,
u. a. den Motorservice.
Als der Frühling vor der Tür stand, läutete bei ihm das Telefon.
Anruf aus Holland: Das Schiff war verschwunden. Es war gesunken. Ursache unklar.
      Für die Bergung war ein Spezialkran nötig, der das schwere Schiff aus dem Wasser hob.
Der hinzugezogenen Sachverständige der Versicherung sagte:
"Wir werden gleich sehen, was der Grund war. Wo das Wasser rausläuft, ist es auch hineingelaufen."
Es war das WC.
Was war geschehen?
Der Monteur der Werft war nach erfolgtem Motorservice am Abend auf die Toilette gegangen.
Dann hatte er das Schiff verlassen.
Letzten Endes stellte sich heraus, dass man beim Einbau der Toilette, die sich unter dem Wasserspiegel befand,
den Schwanenhals vergessen hatte.
 
Fall 3
Paul, ein Berufsskipper, mit dem wir uns in Almerimar (2014) anfreundeten, berichtete:
Paul hatte eine eigene Segelyacht. Es lag in Calvi (Korsika), am Kai.
Ein großes Motorboot wollte gegenüber in die Box eindrehen. Das Schiff kam direkt von der Werft.
Die Anschlüsse des Joysticks zum Bugstrahlruder waren vertauscht: Das Boot fährt anstatt nach Bb in die Box
nach Stb auf Pauls Schiff zu. Panische Reaktion des Skippers: Vollgas!  
 … in die falsche Richtung. Anstatt "Zurück" auf "Vorwärts".
Pauls Schiff erleidet Totalschaden.
Der Schaden beträgt nach Schätzung des Sachverständigen 41.000 €.  (im Jahr 2010 ?)

Die  Versicherung von Pauls Gegner stuft den Unfall als "specific maritime accident" ein.
Das bedeutet: die Versicherung braucht nicht zu bezahlen.
Bleibt für ihn das Gericht.
Seegerichte in Korsika brauchen 2 Jahre, bis verhandelt wird.
Das Schiff an Land kostet 20 € pro Tag. Das sind im Jahr ~ 7.000, in 2 Jahren mit Winterrabatt ~ 12.000 €.
Ausgang der Verhandlung: ungewiß.
Von der (eigenen) Versicherung erhält Paul 11.000 € (das Schiff war für 22.000 € versichert).
Paul verkauft sein zerstörtes Schiff, das gleichzeitig sein Heim war, für 1.000 €.
 
Und nun die andere Seite
Die Versicherungsbeiträge, die wir zu bezahlen haben, berechnen sich nach den "Verlusten" der Versicherung.
 
In Rendsburg erfuhren wir von einem Versicherungsexperten, der darauf spezialisiert war, gestohlene Yachten wieder zu finden.
Sein Erfolgsgeheimnis:
Er wartete einen Monat, nachdem der Diebstahl von den Eignern der Versicherung angezeigt worden war.
Dann flog er nach Mallorca ...
... und konnte in einigen Fällen das Schiff ausfindig machen, inklusive der Eigner, die sich an Bord aufhielten.
 
                                                                    - - - - -                                                              
 
 
4.    Gewährleistung, Garantie
 
Gewährleistung
Gesetzliche Gewährleistungsfristen (Wikipedia)
•    2 Jahre in Deutschland und der Mehrheit der EU-Länder
•    3 Jahre in Schweden
•    5 Jahre in Island und Norwegen bei langlebigeren Produkten
•    Im Vereinigten Königreich gibt es zwei verschiedene Verjährungsfristen:
          6 Jahre in England, Wales und Nordirland, 5 Jahre in Schottland.
•    6 Jahre in Irland
•    In den Niederlanden und Finnland hängt die Laufzeit von der zu erwartenden Lebensdauer des Produktes ab.
 
Die folgenden Informationen nach "Ein sicherer Hafen?" (in Palstek 3/20):
   Werften delegieren die Gewährleistungspflicht gerne an die Händler.
-    Mängel – Was ist zu tun?
     -    Dem Verkäufer oder Händler (das ist nicht immer die Werft) eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
    Wenn erfolglos ...
     -    Anwalt einschalten.
                Der Anwalt wird sich ans Zivilgericht wenden und das Gericht auffordern, einen Gutachter zu bestellen.
     -    Das Gutachten dient zur Aufklärung des Sachverhaltes.
                Durch das Beweisverfahren wird die Verjährungsfrist unterbrochen.
     Nach dem Gutachten (Schäden, Kosten der Beseitigung) können die Parteien entscheiden,
     ob sie gerichtlich streiten oder sich einigen wollen.
     -    Werden die Mängel nicht beseitigt, kann ein anderes Unternehmen beauftragt werden.
              Voraussetzung: Aufforderung, Fristsetzung.
              Die Kosten trägt der Händler.
 
-    Bei gebrauchten Produkten kann die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzt werden.
-    Empfehlenswert: Rechtsschutzversicherung

Garantie
„Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die freiwillige Übernahme einer Garantie zu unterscheiden.“ (Wikipedia)
Wenn Garantien gewährt werden, sind sie häufig an Bedingungen geknüpft, z. B. der Einhaltung von Wartungsarbeiten.
Bei Mängeln wird das gleiche Verfahren wie oben empfohlen.

                                                                            - - - - -
 
5.      Vereine                
DSV
Wikipedia
Der 1888 gegründete Deutsche Segler-Verband e. V. (DSV) ist die nationale Interessenvertretung
und der Spitzensportverband der deutschen Segler.
Er ist Dachverband für knapp 1300 Segelvereine und Surfclubs (Stand September 2016), für 16 Landesseglerverbände
und 85 Klassenvereinigungen.
Der DSV vertritt Deutschland im Weltdachverband für Segelsport (World Sailing) und den Segelsport
im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB).
 
Fahrtensegeln
Den Bootseigner, der weniger an Regatten sonden am Fahrtensegeln interessiert ist, unterstützen verschiedene Organisationen in Dtld.
Sie helfen bei der Anmeldung des Schiffes, führen Kurse zu verschiedenen Themen durch (Weiterbildung),
veranstalten Führerscheinkurse, nehmen Prüfungen ab und unterstützen durch Hafenhandbücher, Revierinformationen
und anderem Informationsmaterial.
-     Kreuzeryachtclub (KYCD)
-     Trans-Ocean     
-     ADAC
-     Abteilung Fahrten- und Freizeitsegeln im DSV
 
Abteilung Fahrten- und Freizeitsegeln im DSV
Die  "Kreuzerabteilung" des DSV wurde zum Jahreswechsel 2023/24 aufgelöst.
DSV:
     "Ab dem 1. Januar 2024 werden wir unseren bisher kostenpflichtigen Service der Kreuzer-Abteilung
     für alle Fahrtenseglerinnen und Fahrtensegler im DSV öffnen, modernisieren und kostenfrei anbieten.  
     Alle Fahrtenseglerinnen und Fahrtensegler in einem DSV-Verein können ab 2024 ohne zusätzlichen Beitrag
     von unserem Service profitieren ..."
 
Der Kreuzeryachtclub (KYCD)
... ist entstanden, als der DSV den damaligen Vorstand der Kreuzerabteilung entmachtete.
Der DSV wollte wohl auch an die gut gefüllte Portokasse der KA, vor allem war wohl die unverblümte Selbstständigkeit
dieser Abteilung ein Dorn im Auge des DSV.
Der gesamte Vorstand der Kreuzerabteilung trat daraufhin zurück und gründete den Kreuzeryachtclub.   
     Ich bin diesen Weg mitgegangen, habe aber bald feststellen müssen, dass sich Pantaenius
     an den DSV (und damit die Kreuzerabteilung)gebunden hatte.
     Nur wer in der Kreuzerabteilung organisiert war, bekam einen Mitglieds-Rabatt (von 10 %) bei Pantaenius.
Wikipedia (Kreuzer Yacht Club Deutschland)
     "Der Verein bietet Informationen und Ausbildung im Bereich des Fahrtenwassersport an.
      Die Zeitschrift Segeln ist das offizielle Mitteilungsorgan des Vereins."

Trans-Ocean         https://de.wikipedia.org/wiki/Trans-Ocean
... ist die Vereinigung der deutschen Hochseesegler.
Beginnend mit Helmut van Straelen als Webmaster (mittlerweile aus Altersgründen zurückgetreten, 2014), wurde ein beachtliches,
elektronisches Informationsnetz geschaffen, das allen Mitgliedern offensteht.
Themen sind: Ausrüstung, Fachartikel, Länderinfos, Erfahrungsberichte etc.
Vor allem profitieren die deutschen Weltumsegler vom weltweiten Stützpunktnetz des TO.
In der Gründungsurkunde seinerzeit wurde als Zweck des Vereins die Förderung des Sportlichen Hochseesegelns
(in Form des Regatta-Segelns) genannt.
Mittlerweile wurde das sportliche Gentlemen-Segeln mit großen Schiffen abgelöst vom weltweiten, ebenso sportlichen Fahrtensegeln.
Im Jahr 2012 kam es zum großen Revirement.
Die neuen Vereinsstatuten tragen der veränderten Mitglieder-Gesellschaft Rechnung.
Der Hochsee-Regatta-Sport wird weiterhin unterstützt.
Es gibt lokale Stammtische, u. a. in Berlin, Mainz, München, Regensburg, Salzburg, Zürich.
                                                                                          https://www.trans-ocean.org/treffpunkte

ADAC
Der ADAC hat ein vielfältiges Angebot zusätzlicher Leistungen.
          www.adac.de , dann weiter über "Wassersport".
Für den ADAC spricht die unkomplizierte Art. Man muss kein Mitglied sein, um z. B. den
Internationalen Bootsschein zu erhalten:
          Preis für den Internationalen Bootsschein:
               für Mitglieder des ADAC 26,- €,    für Nicht-Mitglieder 29,-    (2013)
          Verlängerungskosten für ADAC-Mitglieder 26,-  €.
               (Ich habe beim BSH 2013 für die Verlängerung des Flaggenzertifikates 75,- € bezahlt.
                Allerdings ist es 8 Jahre lang gültig, anstelle von 2. Also ist es eigentlich günstiger.)    
             
                                                                                                                                             Feb. 2018, ergänzt 2020, 2023